Teilnahmebedingungen für Kurse und Touren
Vor der Anmeldung
Du möchtest an einer unserer Touren teilnehmen? Dann ist der erste Schritt, dass Du Dir die Tourenbeschreibung hier im Heft oder auf unserer Web-Seite genau ansiehst; insbesondere auch die dort genannten Anforderungen an Kondition und Technik.Passt die Beschreibung zu Deinen Wünschen und Fähigkeiten, ist es vor einer Anmeldung zwingend notwendig, mit der Tourenleitung die Eignung für die Tour zu klären. Hierbei können noch Fragen beantwortet und besondere Anforderungen der Tour besprochen werden. Erst wenn der oder die Tourenleitende die Teilnahme bestätigt haben, ist eine Anmeldung zulässig.
Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungssystem "Dr. Plano". Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online; es ist nicht möglich sich per E-Mail, Brief oder Anruf für eine Tour anzumelden. Eine DAV-Mitgliedschaft (in der Sektion Wetzlar oder einer anderen Sektion) ist in der Regel zur Teilnahme an einer Tour notwendig. An Kursen, an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen können, ist dieses ausdrücklich in der Tourenbeschreibung erwähnt. Nehmen Nichtmitglieder an einem solchen Kurs teil, zahlen sie einen Aufschlag von 50% des ausgewiesenen Beitrags. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung als DAV-Mitglied entfällt der Aufschlag. Mitglieder der Sektion Wetzlar werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt, erst nach Ablauf der Anmeldefrist können noch offene Plätze an Nichtmitglieder vergeben werden. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail ist die Tour offiziell gebucht, sofern im Voraus die Genehmigung der Tourenleitung eingeholt wurde. Sollten das nicht der Fall sein, kann die Anmeldung storniert werden.
Der Tourenbeitrag
Der ausgewiesene Beitrag ist direkt bei der Online-Buchung über Dr. Plano zu zahlen. Mitglieder anderer DAV-Sektionen zahlen einen Aufschlag von 25%. Der Tourenbeitrag deckt die Kosten der Tourenleitung und Sektion. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte, Seilbahnen usw. sind in der Regel nicht im Teilnahmebetrag enthalten und werden durch die Teilnehmenden selbst getragen. Bei Mitfahrten im privaten Fahrzeug beteiligen sich die Mitfahrenden an den Fahrtkosten.
Der Rücktritt vor Tourenbeginn
Bei einem Rücktritt bis zu 60 Tage vor Tourenbeginn werden die Gebühren in voller Höhe erstattet. Ausnahme: Für zum Kündigungszeitpunkt bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten (z.B. reservierte Unterkünfte oder Fahrtkosten) sind diese zu tragen. Bei einem Rücktritt nach der Frist von 60 Tagen vor Tourenbeginn werden die Gebühren in voller Höhe einbehalten. Der Rücktritt von einer Tour ist der Geschäftsstelle in schriftlicher Form per Email oder Brief mitzuteilen. Es ist nicht ausreichend nur die Tourenleitung zu informieren! Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandkrankenversicherung.
Die Absage einer Tour
Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht oder bei Ausfall der Tourenleitung ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Beiträge werden in dem Fall vollständig erstattet. Beauftragt die Sektion eine qualifizierte Ersatzleitung, ist der oder die Teilnehmende nicht berechtigt, von der Tour zurückzutreten und die Erstattung des Beitrags zu verlangen.
Die Durchführung der Tour
Die Tourenleitung behält sich Änderungen der Tourenplanung, die der Sicherheit der Teilnehmenden dienen, vor. Ein Anspruch auf die genannten Ziele besteht nicht. Wird die Tour aus Sicherheitsgründen oder aus besonderem Anlass abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags. Bei vorzeitiger Abreise von Teilnehmenden oder bei Ausschluss von Teilnehmenden durch die Tourenleitung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Beitrags.
Haftung und Versicherung
Bergtouren und Kurse im Sommer und Winter bergen immer Risiken. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Bei Schäden, die nicht durch die bestehende DAV-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, verzichtet der bzw. die Teilnehmende auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleitung, Ausbilder oder Ausbilderin, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion Wetzlar.
Bildrechte
Die Teilnehmenden erklären sich mich damit einverstanden, dass die DAV-Sektion Wetzlar Tourenbilder, auf denen die Teilnehmenden abgebildet sind, zur Veröffentlichung in eigenen Druckerzeugnissen (Einblick, Flyer, etc.), in Social Media und auf der Homepage der Sektion Wetzlar, verwendet. Dem kann jederzeit widersprochen werden.