Kündigung und Sektionswechsel

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich von Januar - Dezember. Sofern nicht fristgerecht (zum 30.09. des laufenden Jahres) gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Jede Kündigung muss uns schriftlich bis spätestens 30.09. eines Jahres vorliegen. Die Mitgliedschaft endet somit zum 31.12.des laufenden Jahres.
  • Jedes volljährige Mitglied muss den Kündigungsauftrag selbst erteilen. Dies ist auch bei volljährigen Kindern, A- oder B-Mitgliedern notwendig, unabhängig vom Beitragszahler.

Es ist der postalische Weg oder per E-Mail an service@dav-wetzlar.de möglich.

Sektionswechsel

Ein Sektionswechsel ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich. Nach der Kündigung in der alten Sektion erhaltet Ihr eine Kündigungsbestätigung. Diese reicht Ihr zusammen mit dem neuen, ausgefüllten Aufnahmeantrag und dem Mitgliedsausweis der alten Sektion in Eurer neuen Wunschsektion ein. Aus der Kündigungsbestätigung wird dann die bisherige Dauer der Mitgliedschaft im DAV übernommen.

Der Vorteil: Ihr spart beim Sektionswechsel eine erneute Aufnahmegebühr und erhaltet im Austausch gegen den alten Mitgliedsausweis unmittelbar Euren Ausweis der neuen Sektion.

Zu beachten: Voraussetzung für den Sektionswechsel ist, dass der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bei der bisherigen Sektion bereits bezahlt ist und der Ausweis der bisherigen Sektion bei der neuen Sektion eingereicht wird.

Wechsel in eine andere Sektion: Wenn Sie aus unserer Sektion in eine andere Sektion des DAV wechseln wollen ist der Ablauf gleich.

Bei Fragen zur Kündigung und dem Sektionswechsel steht Euch die Geschäftsstelle zur Seite.