Kündigung und Sektionswechsel

Kündigung

Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich von Januar - Dezember. Sofern nicht fristgerecht (zum 30.09. des laufenden Jahres) gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).

Es ist der postalische Weg oder per Email info@dav-wetzlar.de möglich.

Sektionswechsel

Ein Sektionswechsel ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich. Nach der Kündigung in der alten Sektion erhaltet Ihr eine Kündigungsbestätigung. Diese reicht Ihr zusammen mit dem neuen, ausgefüllten Aufnahmeantrag und dem Mitgliedsausweis der alten Sektion in Eurer neuen Wunschsektion ein. Wir übernehmen dann aus der Kündigungsbestätigung die bisherige Dauer der Mitgliedschaft im DAV.

Der Vorteil: Ihr spart beim Sektionswechsel eine erneute Aufnahmegebühr und erhaltet im Austausch gegen den alten Mitgliedsausweis unmittelbar Euren Ausweis der neuen Sektion.

Zu beachten: Voraussetzung für den Sektionswechsel ist, dass der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bei der bisherigen Sektion bereits bezahlt ist und der Ausweis der bisherigen Sektion bei der neuen Sektion eingereicht wird.

Bei Fragen zur Kündigung und dem Sektionswechsel steht Euch die Geschäftsstelle zur Seite.