Nutzungsbedingungen für den Bikepark

Nutzungsbedingungen für den Bikepark Wetzlar

Der Bikepark ist eine Einrichtung des DAV Wetzlar. Bitte helft, diese Anlage zu erhalten und beachtet die nachstehende Nutzungsordnung. Werdet Mitglied im DAV Wetzlar und unterstützt unser Bestreben, u.a. die Bedingungen zum guten Biken zu verbessern.

Die Nutzung ist Mitgliedern und Nichtmitgliedern möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung ist kostenfrei, wir bitten jedoch um eine kleine Spende zur Instandhaltung.

Der Bikepark ist grundsätzlich vom 1.4. bis 30.10. jeden Jahres geöffnet. Bei günstiger Witterung kann sich die Öffnungszeit verlängern. Bei oder nach starkem Regen darf die Anlage nicht befahren werden, da sie Schaden nehmen kann.

Nutzungshinweise:

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder während der Betriebszeiten durch den Verein die Anlage nutzen. Dafür muss jedoch auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Eltern haften für Ihre Kinder.

  • Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren dürfen die Anlage alleine nutzen, jedoch muss ebenfalls eine Einverständniserklärung vorliegen.

  • Einverständniserklärungen sind im Cube Kletterzentrum erhältlich.

  • Es besteht Helmpflicht.

  • Es sind nur geeignete Fahrräder erlaubt, E-Bikes sind verboten.

  • Der Pumptrack darf in beide Richtungen befahren werden. Auf entgegenkommende Biker ist unbedingt zu achten. Notfalls die gleiche Fahrtrichtung nutzen.

  • Bitte haltet die Anlage unbedingt sauber. Müll ist in die Mülleimer zu werden oder mitzunehmen. Im Park besteht Glasverbot. Es gilt ein Alkoholverbot.

Durch die Nutzung wird die Nutzung anerkannt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 20 Euro, im Wiederholungsfalle durch Nutzungsverbot geahndet.

 

 

  • Der Pumptrack und die anderen Strecken sind ausschließlich mit geeigneten Fahrrädern (BMX, Dirtbikes, Mountainbikes) zu befahren. Für die Sicherheit des Fahrrads ist der Besitzer zuständig. Die Nutzung der Anlage mit Motorrädern, Funkferngesteuerten Modellautos o.a. ist ausdrücklich verboten. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige!
  • HELMPFLICHT Es besteht Helmpflicht. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht führt zum Nutzungsverbot.!
  • Nicht bei Nässe fahren – die Anlage wird sonst beschädigt!
  • Sicherheitsbereiche (2 Meter um die Hindernisse) frei halten!
  • Die gesamte Fläche mit Seitenflächen nicht betreten!
  • Bei Sturz die Strecke umgehend verlassen!
  • Behandelt die Anlage pfleglich. Hinterlasst keinen Müll, sondern nutzt die aufgestellten Mülleimer. Glasflaschen sind verboten.
  • Bemüht Euch um eine schonende Fahrweise. Bremsen ist kaum notwendig und darf nur sehr dosiert eingesetzt werden.
  • Die Benutzung des Pumptrack geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Pumptrack nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.
Im Notfall die 112 wählen.

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Geschäftsstelle

DAV Sektion Wetzlar
Sportparkstrasse 3a
35578 Wetzlar

Telefon 06441 2000811
info@dav-wetzlar.de

Geschäftszeiten

Donnerstag 16:00 - 19:00 Uhr

An Feiertagen bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

 

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