Nutzungsbedingungen für den Bikepark Wetzlar |
Der Bikepark ist eine Einrichtung des DAV Wetzlar. Bitte helft, diese Anlage zu erhalten und beachtet die nachstehende Nutzungsordnung. Werdet Mitglied im DAV Wetzlar und unterstützt unser Bestreben, u.a. die Bedingungen zum guten Biken zu verbessern. Die Nutzung ist Mitgliedern und Nichtmitgliedern möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung ist kostenfrei, wir bitten jedoch um eine kleine Spende zur Instandhaltung. Der Bikepark ist grundsätzlich vom 1.4. bis 30.10. jeden Jahres geöffnet. Bei günstiger Witterung kann sich die Öffnungszeit verlängern. Bei oder nach starkem Regen darf die Anlage nicht befahren werden, da sie Schaden nehmen kann. Nutzungshinweise:
Durch die Nutzung wird die Nutzung anerkannt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 20 Euro, im Wiederholungsfalle durch Nutzungsverbot geahndet.
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- Der Pumptrack und die anderen Strecken sind ausschließlich mit geeigneten Fahrrädern (BMX, Dirtbikes, Mountainbikes) zu befahren. Für die Sicherheit des Fahrrads ist der Besitzer zuständig. Die Nutzung der Anlage mit Motorrädern, Funkferngesteuerten Modellautos o.a. ist ausdrücklich verboten. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige!
- HELMPFLICHT Es besteht Helmpflicht. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht führt zum Nutzungsverbot.!
- Nicht bei Nässe fahren – die Anlage wird sonst beschädigt!
- Sicherheitsbereiche (2 Meter um die Hindernisse) frei halten!
- Die gesamte Fläche mit Seitenflächen nicht betreten!
- Bei Sturz die Strecke umgehend verlassen!
- Behandelt die Anlage pfleglich. Hinterlasst keinen Müll, sondern nutzt die aufgestellten Mülleimer. Glasflaschen sind verboten.
- Bemüht Euch um eine schonende Fahrweise. Bremsen ist kaum notwendig und darf nur sehr dosiert eingesetzt werden.
- Die Benutzung des Pumptrack geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Pumptrack nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen.