Versicherungsschutz

HIER online den ASS-Schaden melden.

Wer viel in den Bergen unterwegs ist, hat sich mit dem Gedanken einer Bergrettung schon mal auseinandergesetzt. Selbst eine leichte Verletzung, wie ein verstauchter Fuß, erfordert in der Regel schon den Einsatz eines Rettungshubschraubers.

DAV Mitglieder sind in solchen Fällen auf der sicheren Seite. Kosten für solch eine Rettung, die schnell mehrere tausend Euro übersteigen können, sind durch die Krankenversicherung meistens nicht abgedeckt.

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den DAV Alpiner Sicherheits-Service (AVB DAV ASS 2017) (PDF)

Schadenanzeige Alpiner Sicherheits-Service (ASS) für Mitglieder des DAV

Aktuelle Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung

A. Ausschluss wegen Reisewarnung aufgrund Corona:

Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!

1. ASS

Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger bei Leistungsfällen in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021 auf den Ausschluss der Reisewarnung, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind. Ansonsten gilt der Ausschluss in ASS AVB Ziffer 3.6.

Aus Kulanz erstattet die Würzburger auch die Bergungskosten in den Fällen, dass ein Mitglied des Deutschen Alpenvereins, der/die in seinem/ihrem Heimatland Alpinsport betreibt, einen Unfall erleidet oder in Bergnot gerät, auch wenn für dieses Land seitens des Deutschen Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung wegen Corona besteht (z.B. wenn ein Tscheche in Tschechien Bergsport betreibt und Mitglied im DAV ist, werden die Bergungskosten erstattet, nicht aber die Heilbehandlungskosten aufgrund eines Unfalls beim Alpinsport). Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.

2. RSF + Expeditionsschutz

Zudem verzichtet die Würzburger-Versicherung auch im RSF und im ExpS auf den Ausschluss wegen Reisewarnung in den Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsabkommen (EWR) inklusive Schweiz angehören, bis zum 30.09.2021, sofern die Reisewarnung ausschließlich Corona betrifft. Von dieser Kulanzregelung ausgenommen sind Länder, die vom RKI bei Abreise als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet deklariert sind.

B. Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona:

1. ASS

Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen. Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.

Aus Kulanz verzichtet die Würzburger Versicherung auf den Pandemie-Ausschluss, was Corona angeht. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen AVB DAV ASS.

2. RSF + Expeditionsschutz

Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf den Ausschluss wegen Pandemie aufgrund Corona (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil Ziffer 6.1 bzw. 5.1).

C. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.

D. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

 https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html

 https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/auslandsreisekrankenversicherung-ausland-versicherung-krankenversicherung-akv_aid_11233.html

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website:

 https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 - 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wegen Corona, Lockdown, Terror) und auch die Regeln, die für den Fall Ihrer Wieder-Einreise gelten (z.B. wegen Corona-Test oder vorsorglicher Quarantäne-Pflicht).

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

 

ALPINER SICHERHEITS-SERVICE

Unsere Mitglieder sind bei allen Varianten des Bergsports (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) umfangreich und weltweit versichert.

Der so genannte Alpine Sicherheits Service (ASS) bildet das beruhigende Moment im Hintergrund Eurer Bergunternehmungen. Unfälle im unwegsamen Berggelände auch vergleichsweise banale Vorfälle wie z.B. ein verstauchter Fuß sind abgesichert.

Hier erhaltet Ihr einen Überblick über den Versicherungsschutz. Nähere Informationen erhaltet Ihr auf der Website des Hauptvereins.

Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 € je Person und Ereignis bei Bergunfällen

  • Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
  • Rettungs- und Bergungseinsätze duch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
  • Transport in das nächstgelegen Krankenhaus

Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland

  • ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung

Assistance-Leistungen

  • 24-Stunden-Notrufzentrale Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91
  • Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
  • Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung

Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherungs-AG):

  • Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziff. 2 AVB DAV ASS 2014 ergeben.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Euer VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Alpen Vereins:

Bergsteigen: z.B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking

Wintersport: z.B. Skifahren(alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen

sonstige Alpinsportarten: z.B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting

Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV, z.B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen.

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

  • Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Versicherungsschutz besteht jedoch
    a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Hautverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
    b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal pro Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet;
    c) wenn für individuellereisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.
  • Expeditionen
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundfahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein ankerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
  • Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet
  • Schäden durch Streik, innere Unruhe, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Noch mehr Informationen und Downloads zum Versicherungsschutz, findet Ihr auf den Seiten des Hauptvereins.

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Geschäftsstelle

DAV Sektion Wetzlar
Sportparkstrasse 3a
35578 Wetzlar

Telefon 06441 2000811
info@dav-wetzlar.de

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Donnerstag 16:00 - 19:00 Uhr

An Feiertagen bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

 

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